Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht steht der
Erziehungsgedanke im Vordergrund

Nicht selten werden in der Jugend Fehlentscheidungen getroffen, welche darauf zurückzuführen sind, dass ein Mangel an Lebenserfahrung gegeben ist. Um diesem oftmals leichtfertigen Verhalten Jugendlicher und auch Heranwachsender gerecht zu werden, wurde das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geschaffen. Das Jugendgerichtsgesetz bietet im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht deutlich mildere Sanktionsmöglichkeiten, welche in erster Linie dazu dienen sollen, dem Jugendlichen oder Heranwachsenden das Unrecht vor Augen zu führen und einer Wiederholung vorzubeugen.

Grade im Jugendstrafrecht ist es von enormer Wichtigkeit bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, also sobald bereits der erste Verdacht gegen den Jugendlichen oder Heranwachsenden vorliegt, einen Anwalt einzuschalten.

Gerne können Sie mich jederzeit in meiner Kanzlei anrufen und sich eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung einholen. Das weitere Vorgehen sowie jeden weiteren kostenauslösenden Schritt kläre ich im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei mit Ihnen ab.

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