Sexualstrafrecht

Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht geht es oft um die Existenz

Wer sich dem Vorwurf eines Sexualdeliktes gegenübersieht, hat schnell mit Vorverurteilungen und sozialer Isolation zu rechnen. Sowohl privat als auch beruflich steht für den Betroffenen – allein beim Verdacht eines Sexualdeliktes – meist alles auf dem Spiel.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich frühzeitig professionelle Begleitung durch einen Strafverteidiger holen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie alle Ihre Rechte wahrnehmen können und es im besten Fall möglichst schnell zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. Als Strafverteidigerin war ich bei einem von den deutschlandweit führenden Experten auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts tätig.

Was fällt unter das Sexualstrafrecht?

Folgende Delikte werden dem Beschuldigten oftmals vorgeworfen: Kinder- und Jugendpornografie §§184ff. StGB, sexueller Missbrauch §§ 174ff. StGB, 176 StGB, 182 StGB, sowie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung § 177 StGB. In all diesen Fällen drohen empfindliche Freiheitsstrafen.

In solchen Verfahren spielt die Aussagepsychologie eine herausragende Rolle. Das für alle Beteiligten meist sehr belastende Verfahren kann nur auf der Grundlage von Kenntnissen auf diesem Gebiet zu einer erfolgreichen Verteidigung führen.

Ich stehe Ihnen als Strafverteidigerin nicht nur im Raum von Krefeld und am Niederrhein, sondern auch bundesweit jederzeit zur Verfügung. Gern können Sie mich jederzeit in meiner Kanzlei anrufen und sich eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung einholen.

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