Rechtsanwalt
Strafrecht Krefeld

Ihre Strafverteidigerin im Strafrechtsprozess

Ich verteidige Sie in allen Strafrechtsprozessen und versuche für Sie je nach Fall eine Strafminderung oder einen Freispruch zu erwirken. Unter den Begriff des Allgemeinen Strafrechts fallen vor allem folgende
Delikte: Betrug § 263 StGB, Diebstahl §§ 242 ff. StGB, Körperverletzung §§ 223, 224 ff. StGB, Raub,
räuberische Erpressung §§ 249, 255 StGB, Untreue § 266 StGB sowie Urkundendelikte §§ 267 ff. StGB, Straßenverkehrsdelikte wie vor allem Unfallflucht § 142 StGB auch bekannt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. In diesen Fällen kommt es entscheidend darauf an, eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln, damit Ihr Interesse bestmöglich durch Ihren Anwalt vertreten werden kann.

Sie können sich gerne jederzeit bei mir eine kostenlose telefonische
Ersteinschätzung unter 02151 6233612 geben lassen oder mir eine Nachricht hinterlassen, um Ihre Chancen und Möglichkeiten einordnen zu können.
strafverteidigung

Kompetente
Strafverteidigung

Oftmals gibt das Gesetz Möglichkeiten her, die den gesetzlichen Strafrahmen durch Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen zu Gunsten des Angeklagten verschieben. Dazu zählen vor allem der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB, die Aufklärungshilfe der §§ 46b StGB und § 31 BtMG, die verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB, welche bei erheblichem Alkoholkonsum und Betäubungsmittelkonsum einschlägig sein kann sowie der bloße Versuch einer Straftat nach §§ 22, 23 StGB mit der Möglichkeit eines Rücktritts nach § 24 StGB und die sogenannten minder schweren Fälle.

Die vorgenannten Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, werden in der Regel von den Betroffenen alleine nicht erkannt. Auch wenn die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet sind ebenso die entlastenden Tatsachen zu ermitteln, gerät dies oftmals in den Hintergrund, so dass man sich als Betroffener frühestmöglich einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin zur Unterstützung holen sollte, damit diese rechtlichen Möglichkeiten gleich zu Beginn des Verfahrens für eine erfolgreiche Verteidigung gesehen und genutzt werden können.

Meine
Tätigkeitsfelder

Anklageschrift

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gekommen ist, dass Sie eine Straftat begangen haben und eine Verurteilung aus Sicht der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich ist und sie nun anklagt. Zuvor hat die Polizei gegen Sie ermittelt und alle gesammelten Beweise und Informationen in Form einer Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Staatsanwaltschaft hat diese Akte geprüft und will nun, dass die Sache vor Gericht verhandelt und Sie verurteilt werden.

Eine Anklageschrift ist von einem Strafbefehl zu unterscheiden. Eine Anklageschrift erhalten Sie immer per Post von dem zuständigen Gericht. Üblicherweise wird Ihnen mit der Übersendung der Anklageschrift eine 2-Wochen-Frist gesetzt. Ob es sinnvoll ist, hierauf zu reagieren, sollten Sie von einem Fachanwalt für Strafrecht prüfen lassen.

Das Gericht wird die Anklageschrift prüfen und entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Sodann wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen, zu der Sie, als Angeklagter, sowie Zeugen, Sachverständige und natürlich die Staatsanwaltschaft geladen werden. Selbstverständlich müssen Sie zu einem Hauptverhandlungstermin nicht allein erscheinen.

Gerne vertrete und begleite ich Sie bei jedem Verfahrensschritt als erfahrene Fachanwältin für Strafrecht.

Strafbefehl

Ein Strafbefehl kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen, wenn u.a. die Tat als Vergehen bezeichnet wird. Der Strafbefehl bestraft Sie, ohne dass zuvor eine mündliche Verhandlung vor einem Richter stattgefunden hat.

Der Strafbefehl ist von einer Anklageschrift zu unterscheiden. Wichtig ist: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, suchen Sie sich umgehend Rat bei einem Fachanwalt für Strafrecht! Denn hier läuft ab Zustellung bei Ihnen eine 2-Wochen-Frist. Lassen Sie diese Frist verstreichen, kann der Strafbefehl nicht mehr angegriffen werden.

Zögern Sie daher nicht und melden Sie sich bei mir. Ich stehe Ihnen gerne als kompetente Fachanwältin für Strafrecht zur Seite.

Vorladung als Beschuldigter

Eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten Sie von der Polizei. Kommen Sie der Aufforderung nach, werden Sie von dem zuständigen Polizeibeamten befragt. Dies ist meist der erste Schritt der Justiz, eine Straftat zu untersuchen, über den Sie als Beschuldigter schriftlich informiert werden. Sollten Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet das, dass sich das Verfahren im sogenannten Vorverfahren oder auch Ermittlungsverfahren befindet.

Die Polizei möchte bei ihren Ermittlungen gegen Sie natürlich möglichst viele Informationen zusammentragen, im besten Fall sogar ein Geständnis erreichen, um es der Staatsanwaltschaft leicht zu machen, Sie anzuklagen. Aussagen, die im Ermittlungsverfahren getätigt werden, können eine spätere Verteidigung erschweren und das Strafmaß verschlechtern.

Als Beschuldigter sind Sie nicht dazu verpflichtet, der Vorladung der Po­lizei Folge zu leisten. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht, mit der
Polizei zu sprechen, und wenn ja, in welchem Umfang, sollten Sie mit einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht besprechen.

Gerne vertrete ich Sie bereits im Ermittlungsverfahren und stehe Ihnen so von Beginn an zur Seite.

Haftbefehl

Ein Haftbefehl kann ohne jede Vorwarnung erlassen werden. Die Staatsanwaltschaft kann verschiedene Gründe anführen, warum Sie die Verhaftung eines Verdächtigten fordert. So z. B. bei Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.
Auch zum Schutz der Allgemeinheit kann ein Haftbefehl erlassen werden.

Ein Unterscheid besteht zu Haftbefehlen in zivilrechtlichen Angelegenheiten, die sich gegen einen Schuldner richten. Hier soll die Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft durchgesetzt werden. In diesem Fall können Sie der Verhaftung dadurch entgehen, dass Sie sich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und dort Ihre Vermögensauskunft abgeben.

Werden Sie jedoch aufgrund des Verdachts einer Straftat verhaftet, sollten Sie sich unbedingt juristischen Beistand suchen. Ggf. kann eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommen.

Festnahme

Spätestens wenn die Handschellen zuschnappen, wissen Sie, dass Sie Hilfe brauchen. Lassen Sie sich von einer erfahrenen und kompetenten Fachanwältin für Strafrecht verteidigen. Ich begleite Sie bei der Haftbefehlsverkündung. Kann eine Verhaftung nicht abgewendet werden, besuche ich Sie selbstverständlich auch in der Justizvollzugsanstalt, um die bestmöglichste Verteidigungsstrategie mit Ihnen zu erörtern.

Wohnungsdurchsuchung

Plötzlich steht die Polizei vor der Tür und will Ihre Wohnung, Ihre privaten Räume, durchsuchen. Danach steht nichts mehr da, wo es vorher war. Alles, was verdächtig ist, wird mitgenommen. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen. Fragen Sie eine kompetente Fachanwältin für Strafrecht. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie mich!
Ich helfe Ihnen durch jeden Abschnitt des Strafverfahrens.

Schnelle Hilfe im Strafrecht
in Krefeld und Umgebung
Sollte es zu einer Beschlagnahme Ihres Führerscheins gekommen sein, kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei oder rufen Sie die vorgenannte Notfallnummer an. Haben Sie eine Ladung zu einem Vernehmungstermin erhalten oder wurde Ihnen ein Strafbefehl, ein Bußgeldbescheid oder eine Anklageschrift zugestellt, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Gerne stehe ich Ihnen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung.
Rufen Sie mich einfach an!

In dringenden Fällen wie z.B. einer Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung oder einer Festnahme bin ich für Sie 24h unter der Notfallnummer 0176 - 90 98 01 35 zu erreichen.
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