Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird gerne auch als OWis und damit verbunden als sogenanntes kleines Strafrecht bezeichnet.
Jedoch darf man sich von den vermeintlich geringen Sanktionen nicht täuschen lassen. Häufig können Ordnungswidrigkeiten für
den Einzelnen schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gelten auch die strafprozessualen Verfahrensregeln,
sodass Sie sich unbedingt frühzeitig einen Strafverteidiger zur Seite holen sollten.
Ob es sich um Geschwindigkeitsmessungen bei einem Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtüberwachungen bei einem Rotlichtverstoß oder um
Abstandmessungen bei einem Abstandsverstoß handelt, ich helfe Ihnen dabei, diese Bescheide auf Fehler zu untersuchen. Als Strafverteidigerin
und Rechtsanwältin kenne ich die Fehlerquellen, insbesondere kann ich die formalen Fehler der Bescheide aufdecken, die diese unwirksam
machen oder ein Fahrverbot verhindern können.