Sollte es zu einer Beschlagnahme Ihres Führerscheins gekommen sein, kontaktieren Sie mich in meiner Anwaltskanzlei
oder rufen Sie die vorgenannte Notfallnummer an.
Haben Sie eine Ladung zu einem Vernehmungstermin erhalten oder wurde Ihnen ein Strafbefehl, ein Bußgeldbescheid oder
eine Anklageschrift zugestellt, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Gerne stehe ich Ihnen auch
im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an!
In dringenden Fällen wie z.B. einer Hausdurchsuchung, Wohnungsdurchsuchung
oder einer Festnahme bin ich für Sie 24h unter der
Notfallnummer 0176 - 90 98 01 35 zu erreichen.