Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Im Kapitalstrafrecht kommt es auch auf Schnelligkeit an

Sieht man sich einem Vorwurf wegen eines Tötungsdelikts ausgesetzt, sollte man so früh wie möglich, im Idealfall bereits vor oder bei der ersten Vernehmung einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten an seiner Seite haben. Sie sollten sich gleich zu Beginn einen Anwalt aussuchen, damit Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und sich einer kompetenten Verteidigung versichern können. Machen Sie niemals eine Aussage ohne ihren Verteidiger oder ihre Verteidigerin, sondern machen Sie in diesem Fall unbedingt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!

Schließlich steht in einem solchen Verfahren für den Beschuldigten sehr viel auf dem Spiel. Häufig stehen lebenslange Freiheitsstrafen im Raum, die die Ermittlungsbehörden unter allen Umständen durchsetzen wollen.

Langjährige Erfahrung im Kapitalstrafrecht
Aufgrund meiner Ausbildung und praktischen Tätigkeit bei einem der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts kann ich Ihnen in einem solchen Verfahren kompetente Hilfe bieten. In dem oftmals langwierigen Verfahren werde ich mit Ihnen zusammenarbeiten und eine individuelle Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Im Falle einer Festnahme bin ich für Sie rund um die Uhr unter der Notfallnummer 0176 90 98 01 35 zu erreichen.
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