Sieht man sich einem Vorwurf wegen eines Tötungsdelikts ausgesetzt, sollte man so früh wie möglich, im Idealfall bereits vor oder bei
der ersten Vernehmung einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten an seiner Seite haben.
Sie sollten sich gleich zu Beginn einen Anwalt aussuchen, damit Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und sich einer kompetenten
Verteidigung versichern können. Machen Sie niemals eine Aussage ohne ihren Verteidiger oder ihre Verteidigerin, sondern machen Sie in
diesem Fall unbedingt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch!
Schließlich steht in einem solchen Verfahren für den Beschuldigten sehr viel auf dem Spiel. Häufig stehen lebenslange Freiheitsstrafen im Raum,
die die Ermittlungsbehörden unter allen Umständen durchsetzen wollen.