Nebenklage

Nebenklage

Nebenklage & Opferschutz

Wer Geschädigter einer Straftat ist, hat grundsätzlich die verfahrensrechtliche Stellung einer Zeugin oder eines Zeugen. Sie haben als Zeuge oder Zeugin kein Akteneinsichtsrecht und erfahren in der Regel noch nicht einmal, wie das Strafverfahren ausgegangen ist.

Deshalb kann es für die Information über verfahrensabschließende und andere Entscheidungen sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten des Opfers am Strafverfahren besonders wichtig sein, schon während des Ermittlungsverfahrens von dem Recht auf Beiziehung eines Rechtsbeistandes Gebrauch zu machen.

Vorteile der Nebenklage

Im Gegensatz zu einer Stellung als Zeuge hat man als Nebenklägerin oder Nebenkläger über seinen Rechtsanwalt das Recht,Akteneinsicht zu nehmen. Darüber hinaus wird der Nebenklage auch das Recht eingeräumt, Anträge und Fragen zu stellen sowie Erklärungen abzugeben. Als Nebenklägerin und Nebenkläger haben Sie demnach die Möglichkeit, am Verfahren aktiv mitzuwirken. Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, sich der Anklage als Nebenklägerin oder Nebenkläger anzuschließen und sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Adhäsionsverfahren und Zeugenbeistand

Bei einem Adhäsionsverfahren, das die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, wie Schadensersatz und Schmerzensgeld, schon im Strafverfahren umfasst, berate ich Sie kompetent und fachgerecht.

Als Zeugenbeistand bei polizeilicher, staatsanwaltschaftlicher oder richterlicher Vernehmung stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite und achte darauf, dass in der Aufregung keine Details vergessen werden und das Wichtige zur Sprache kommt.

In vielen Fällen werden die Kosten der Nebenklage und auch des Zeugenbeistandes von der Staatskasse übernommen. Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 02151 6233612 für ein kurzes Gespräch oder um einen Termin in meiner Kanzlei in Krefeld zu vereinbaren.
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