Kosten

Kosten
Transparenz und Informationen hinsichtlich der auf Sie zukommenden Kosten sind für mich eine Selbstverständlichkeit und gehören zu einer fachkundigen Beratung dazu.

Ich werde Sie daher stets informieren und jeden kostenauslösenden Schritt mit Ihnen abklären. Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Fallgestaltungen und Möglichkeiten, wie ich für Sie tätig werden kann, sind pauschale Angaben zur Vergütungsart und -höhe nicht möglich. Vielmehr beurteile ich jeden Fall individuell und erarbeite gerne mit Ihnen die in Ihrem Fall in Betracht kommende Vergütung in einem persönlichen Erstgespräch.

Strafverfahren & Bußgeldverfahren

Bei der ersten Kontaktaufnahme, nach der Sie entscheiden können, ob Sie sich von mir vertreten lassen wollen, fallen selbstverständlich keine Gebühren für Sie an. Sobald ich Sie jedoch rechtlich berate, entstehen auch Kosten.

In den einzelnen Verfahrensabschnitten entstehen für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Gebühren, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Honorarvereinbarung richten.

In den Fällen einer sogenannten notwendigen Verteidigung wird von Amtswegen ein Pflichtverteidiger bestellt, der ein reduziertes Honorar aus der Staatskasse erhält. Auch ich werde für Sie als Pflichtverteidiger tätig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Oftmals haben die Betroffenen die Vorstellung, das Pflichtverteidiger wenig engagiert und unerfahren sind. Das ist nicht richtig! Für mich ist es eine Selbverständlichkeit, dass ich schnellstmöglich Termine zur Besprechung anbiete und Sie direkt – und wenn erforderlich gerne mehrmals – in der Justizvollzugsanstalt (JVA) besuchen komme, um mit Ihnen die Sachlage zu besprechen.
Welche Vergütung in Ihrem Fall in Betracht kommt,
erarbeite ich gerne mit Ihnen in einem persönlichen Erstgespräch.
Kontaktformular