Strafverfahren & Bußgeldverfahren
Bei der ersten Kontaktaufnahme, nach der Sie entscheiden können, ob Sie sich von mir vertreten lassen wollen,
fallen selbstverständlich keine Gebühren für Sie an. Sobald ich Sie jedoch rechtlich berate, entstehen auch Kosten.
In den einzelnen Verfahrensabschnitten entstehen für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Gebühren,
die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Honorarvereinbarung richten.
In den Fällen einer sogenannten notwendigen Verteidigung wird von Amtswegen ein Pflichtverteidiger bestellt,
der ein reduziertes Honorar aus der Staatskasse erhält. Auch ich werde für Sie als Pflichtverteidiger tätig,
wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Oftmals haben die Betroffenen die Vorstellung, das Pflichtverteidiger wenig engagiert und unerfahren sind. Das ist nicht richtig!
Für mich ist es eine Selbverständlichkeit, dass ich schnellstmöglich Termine zur Besprechung anbiete und
Sie direkt – und wenn erforderlich gerne mehrmals – in der Justizvollzugsanstalt (JVA) besuchen komme,
um mit Ihnen die Sachlage zu besprechen.